Wenn Sie in einem der Pflegegrade II bis V eingestuft sind, steht Ihnen pro Jahr ein Betrag von 1.612,00 Euro für Kurzzeitpflege zu. In der folgenden Tabelle haben wir für Sie den Anspruch in Tagen pro Jahr in der Kurzzeitpflege Maria-Elisabeth umgerechnet:
Pflegegrad | Unser Pflegesatz | Anspruch in Tagen pro Jahr |
II | 65,03 € | 23 |
III | 84,50 € | 18 |
IV | 105,06 € | 15 |
V | 114,25 € | 14 |
Unter bestimmten Umständen können Sie Ihren Anspruch auf Verhinderungspflege auf die Kurzzeitpflege umwidmen. Um Ihren genauen Anspruch für das bestehende Jahr zu ermitteln, fragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse nach.
Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Grund- und Behandlungspflege. Der Gesetzgeber sieht vor, dass Kosten für Unterkunft und Verpflegung von den Gästen getragen werden. Dieser so genannte Eigenanteil beträgt 55,13 Euro pro Tag. Im Rahmen der Entlastungsleistungen haben Sie die Möglichkeit diesen Kostenpunkt im Nachhinein über Ihre Kasse erstattet zu bekommen. Ihren genauen Anspruch für das laufende Jahr können Sie bei Ihrer Krankenkasse erfragen.