- Sie befinden sich hier:
- Patient/innen
- Ihr stationärer Aufenthalt
- Vor dem Aufenthalt




Impfungen und Allgemeines
AKTUELLE Besuchsregelungen ab 15. August 2022:
Für jede/n Patient*in ist der Besuch einer festen Bezugsperson für die Dauer von täglich einer Stunde gestattet.
Für alle Besucher oder Begleitpersonen gelten folgende Zutrittsregeln:
Alle Besucher oder Begleitpersonen (Notfallsituationen ausgenommen) von Patienten müssen einen tagesaktuellen Antigentest einer öffentlichen Teststelle beim Betreten des Krankenhauses an der Rezeption vorlegen.
Diese Regel gilt unabhängig vom Impfstatus.
Im gesamten Krankenhaus gilt eine FFP2-Maskenpflicht.
Terminvergabe für Corona-Booster-Impfungen:
MVZ Lahntal
Tel. 02621 171-1050
Weitere Infos siehe hier
Vor dem Aufenthalt
Wenn Sie einen Termin für einen stationären Aufenthalt in unserem Haus haben, stellen sich Ihnen und auch Ihren Angehörigen bestimmt viele Fragen.
Checkliste
- Personalausweis
- Krankenversichertenkarte
- Unterlagen über private Zusatzversicherungen
- Einweisungsschein Ihres Arztes
- Unterlagen über die Erkrankung wie Röntgenbilder, Laborwerte etc.
- Liste der eingenommenen Medikamente
- Allergiepass, Blutgruppenausweis, Impfpass
- Wertsachen zu Hause lassen
Medikamente
Begleitpersonen
Zimmer
Radio, Fernsehen und Telefon
Komfort- und ärztliche Wahlleistungen
Die bestmögliche medizinische Versorgung unserer Patienten ist unser wichtigstes Anliegen. Doch soll auch der Komfort nicht zu kurz kommen.
Sofern die Verfügbarkeit gegeben ist, können Sie die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer als Komfortleistung in Anspruch nehmen. Ggf. kommt Ihre private Kranken- oder Zusatzversicherung für die Kosten auf. Die Komfortleistungen können ohne Versicherung als Selbstzahlerleistung gebucht werden. Die Kosten betragen 74,95 € pro Tage für das Einzel- und 32,70 € pro Tag für das Zweibett-Zimmer.
Außerdem stehen Ihnen unsere Chefärzte bei wahlärztlicher Leistung für Ihre Behandlung persönlich zur Verfügung.
Bitte überlegen Sie sich vor Ihrem Klinikaufenthalt, ob Sie Komfort- und Wahlleistungen in Anspruch nehmen wollen. Haben Sie bei einer privaten Krankenversicherung eine Zusatzversicherung für Komfort- oder Arztleistung abgeschlossen, übernimmt diese in der Regel die Kosten im Rahmen Ihres Versicherungsschutzes. Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung müssen Sie die zusätzlichen Kosten selbst tragen.
Bei weiteren Fragen helfen Ihnen unsere Mitarbeiter der Patientenaufnahme unter der Telefonnummer 02621 171 1008 gerne weiter.